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   VG Magdeburg, 12.12.2017 - 7 B 985/17   

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https://dejure.org/2017,54789
VG Magdeburg, 12.12.2017 - 7 B 985/17 (https://dejure.org/2017,54789)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 12.12.2017 - 7 B 985/17 (https://dejure.org/2017,54789)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 7 B 985/17 (https://dejure.org/2017,54789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akten kopieren und paginieren ist keine gebührenfähige Amtshandlung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10

    Entstehung der Gebühr für die Gewähr von Akteneinsicht in eine Behördenakte;

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.12.2017 - 7 B 985/17
    Folglich kann das Paginieren nicht über Gebühren abgegolten werden (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 26.07.2011 - 6 K 2797/10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13

    Akteneinsichtsrecht und Aktenzusendung; Gebührenpflichtigkeit der Aktenzusendung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.12.2017 - 7 B 985/17
    Diese Leistung kann - unabhängig davon, ob die Akteneinsicht als solche kostenfrei ist - immer auch Grundlage eines eigenständigen Gebührentatbestandes sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.03.2016 - 5 S 2450/12 -, juris zu § 28 Abs. 2 GKG i. V. m. Ziffer 9003 des Kostenverzeichnisses zum GKG; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.10.2013 - 11 S 1720/13 -, juris zu § 29 VwVfG, jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 5 S 2450/12

    Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.12.2017 - 7 B 985/17
    Diese Leistung kann - unabhängig davon, ob die Akteneinsicht als solche kostenfrei ist - immer auch Grundlage eines eigenständigen Gebührentatbestandes sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.03.2016 - 5 S 2450/12 -, juris zu § 28 Abs. 2 GKG i. V. m. Ziffer 9003 des Kostenverzeichnisses zum GKG; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.10.2013 - 11 S 1720/13 -, juris zu § 29 VwVfG, jeweils m. w. N.).
  • VG Aachen, 03.07.2012 - 7 K 1445/11

    Verwaltungsgebühr wegen Übersendung eines Verwaltungsvorganges in das Büro zwecks

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.12.2017 - 7 B 985/17
    Nimmt die Antragsgegnerin mithin mit der Anfertigung von Kopien von zur Versendung anstehenden Verwaltungsvorgängen eine ihr als Behörde allein obliegende Verpflichtung zur Aktensicherung wahr, ist sie auch nicht befugt, hierfür Verwaltungsgebühren zu erheben (vgl. VG Aachen, Urt. v. 03.07.2012 - 7 K 1445/11 -, juris m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - 9 A 1997/16

    Heranziehung eines Rechtsanwaltes zu einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 76,00

    Dies zugrunde gelegt kann nicht zweifelhaft sein, dass die Herstellung einer Kopie und deren Übersendung zum Verbleib bei der Klägerin, anders als der von ihr angeführte Fall einer Sicherungskopie zum Verbleib bei der Behörde während der Versendung der Originalakte, vgl. dazu VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2012 - 7 K 1445/11 -, juris Rn. 15, oder die Paginierung einer Akte, vgl. dazu VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2011 - 6 K 2797/10 -, juris Rn. 35, und VG Magdeburg, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 7 B 985/17 -, juris Rn. 23.
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